Zinserträge aus Festgeld zählen in Deutschland zu den Kapitalerträgen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Wer die wichtigsten steuerlichen Regelungen kennt, kann seine tatsächliche Rendite besser einschätzen.
Mit einem Freistellungsauftrag und dem Sparer-Pauschbetrag lassen sich unnötige Steuerabzüge häufig vermeiden und Kapitalerträge optimal nutzen.
Ja, Festgeldzinsen sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig und zählen zu den Kapitalerträgen. Entscheidend ist die Steuerpflicht in Deutschland – unabhängig davon, bei welcher Bank das Festgeldkonto geführt wird.
Zinserträge aus Festgeld unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Diese wird in der Regel direkt von der Bank einbehalten und zusammen mit dem Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt.
Kapitalerträge bleiben bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt wurde. So lassen sich Zinserträge innerhalb des Freibetrags ohne Steuerabzug nutzen.
Mit einem Freistellungsauftrag legen Sie fest, welcher Teil Ihrer Kapitalerträge steuerfrei bleiben soll. Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer automatisch ab. Der Freibetrag kann auf mehrere Banken verteilt werden.
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